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20.12.2024 - Durchsuchung zum Zweck der Abschiebung; asylrechtliche Abschiebungsandrohung; Beschwerdeausschluss

Datum der Entscheidung
20.12.2024
Aktenzeichen
2 S 344/24
Normen
AsylG § 34
AsylG § 80
AufenthG § 58
AufenthG § 58 Abs 10
AufenthG § 58 Abs 6
AufenthG § 58 Abs 8
AufenthG § 58 Abs 9a
BremVwVG § 16
BremVwVG § 16 Abs 2
BremVwVG § 16 Abs 3
GG Art 103 Abs 1
GG Art 13 Abs 2
GG Art 19 Abs 4
VwGO § 146
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Abschiebung
Abschiebungsandrohung
Abschiebungsandrohung Bundesamt
asylverfahrensrechtliche Abschiebungsandrohung
Beschwerde
Beschwerdeausschluss
Durchsuchung
Durchsuchungsanordnung
Wohnungsdurchsuchung
Leitsatz
1. Die Beschwerde gegen die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zur Ergreifung einer Person, die aufgrund einer Abschiebungsandrohung des Bundesamts (§ 34 AsylG) abgeschoben werden soll, ist nicht nach § 80 AsylG ausgeschlossen.

2. Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung.