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25.10.2005 - Einfuhrkontrolle bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs; Vernichtung gesundheitsgefährlicher Importe

Datum der Entscheidung
25.10.2005
Aktenzeichen
1 A 60/04
Normen
EG-Richtlinie 97/78 Art 22 Abs 2
LMEV § 6 Abs 3
Rechtsgebiet
Lebensmittelrecht
Schlagworte
Einfuhrkontrolle
Gesundheitsgefährliche Lebensmittel
Lebensmittel
Vernichtung
Leitsatz
Lebensmittel tierischen Ursprungs, die nach einer im Rahmen der Einfuhrkontrolle durchgeführten Untersuchung gesundheitsgefährlich sind, sind zu vernichten. Die Grenzbehörde darf dem Importeur nicht die Rückverbringung in das Herkunftsland außerhalb der EU gestatten.