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30.10.2024 - Entbindung ehrenamtlicher Richter vom Amt

Datum der Entscheidung
30.10.2024
Aktenzeichen
2 F 273/24
Normen
GG Art 137 Abs 1
VwGO § 22 Nr 3
VwGO § 24 Abs 1 Nr 1
Rechtsgebiet
Sonstiges
Schlagworte
öffentlicher Dienst
Leitsatz
Die Tätigkeit bei privatrechtlich organisierten Unternehmen fällt nicht in den Anwendungsbereich von § 22 Nr. 3 VwGO, selbst wenn die öffentliche Hand an ihnen mehrheitlich beteiligt ist.