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09.09.2019 - Erprobungszeit; Mutterschutz; ärztliches Beschäftigungsverbot

Datum der Entscheidung
09.09.2019
Aktenzeichen
2 LA 110/19
Normen
BremBG § 20
BremBG § 20 Abs 2 Nr 3
BremLV Art 2 Abs 2
BremLVerf Art 2 Abs 2
BremLVO § 6 Abs 3
BremLVO § 7 Abs 3
BremLVO § 8
GG Art 3 Abs 2
GG Art 3 Abs 3
Rechtsgebiet
Recht der Landesbeamten
Schlagworte
Beamtin
Beförderung
Beschäftigungsverbot
Diskriminierungsverbot
Erprobung
Erprobungszeit
Geschlecht
Mutterschutz
Schwangerschaft
Leitsatz
Eine Beamtin, die den höherwertigen Dienstposten wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz zeitweise nicht wahrnehmen konnte, darf hinsichtlich der Länge der Erprobungszeit nicht schlechter behandelt werden als ein Beamter oder eine Beamtin, der oder die den höherwertigen Dienstposten wegen einer Krankheit zeitweise nicht wahrnehmen konnte.