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08.04.2021 - Fahrerlaubnisentziehung wegen Epilepsie

Datum der Entscheidung
08.04.2021
Aktenzeichen
1 B 120/21
Normen
FeV § 46
StVG § 3
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
Anfallsfreiheit
Anfallsrezidiv
Epilepsie
Leitsatz
Im Falle einer Epilepsie liegt die Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 ausnahmsweise nur dann vor, wenn eine Anfallsfreiheit von 5 Jahre besteht und keine Antiepileptika mehr eingenommen werden müssen.