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29.07.2019 - Fahrerlaubnisentzug

Datum der Entscheidung
29.07.2019
Aktenzeichen
2 B 153/19
Normen
FeV § 46 Abs 1
FeV Anlage 4 Nr 9.2.2.
StVG § 3 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
Clean Urin
Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisentziehung
Fahrerlaubnisentzug
Trennungsvermögen
Leitsatz
Trifft ein gelegentlich Cannabis konsumierender Fahrer aktiv Vorkehrungen, um im Falle einer Verkehrskontrolle den Cannabiskonsum zu verschleiern (hier: Mitführen von Clean Urin), rechtfertigt ausnahmsweise bereits der erste Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Fahren und Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis.