Leitsatz
1. Der Anspruch auf Einsichtnahme in den Fragenkatalog zur Ermittlung einer Scheinehe ist nach § 3 Nr. 2 2. Alt. BremIFG ausgeschlossen, weil sein Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann.
2. Die Versagung des Informationszugangs kann nicht auf § 4 Abs. 1 BremIFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) gestützt werden.