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24.10.2017 - Fragebogen zur Ermittlung einer Scheinehe

Datum der Entscheidung
24.10.2017
Aktenzeichen
1 LB 17/17
Normen
BremIFG § 2 Nr 2
BremIFG § 4 Abs 1
Rechtsgebiet
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Schlagworte
Fragenkatalog
Informationszugang
öffentliche Sicherheit
Scheinehe
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Einsichtnahme in den Fragenkatalog zur Ermittlung einer Scheinehe ist nach § 3 Nr. 2 2. Alt. BremIFG ausgeschlossen, weil sein Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann.

2. Die Versagung des Informationszugangs kann nicht auf § 4 Abs. 1 BremIFG (Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses) gestützt werden.