Datum der Entscheidung
30.09.2003
Normen
BauGB § 30 Abs 1
BGB § 917 Abs 1
BremLBO § 4 Abs 1
BremLBO § 72
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Erschließung
nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Notwegerecht
Leitsatz
Ein Notwegerecht ist grundsätzlich nicht geeignet, um das bauplanungsrechtliche Erfordernis einer gesicherten Erschließung zu erfüllen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann sich nur in besonders gelagerten Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses ergeben.