Leitsatz
1. Ein Reisepass ermöglicht den widerlegbaren Nachweis, dass sein Inhaber die in ihm genannte, beschriebene und abgebildete Person ist und die im Pass enthaltenen Angaben - insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort - mit den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen des Inhabers übereinstimmen.
2. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles kann die Identifikationsvermutung widerlegt sein.