Leitsatz
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einzelnen Hunderassen eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
2. Zu den rechtlichen Anforderungen, denen die behördliche Ermessensentscheidung beim Erlass einer Polizeiverordnung gegen abstrakt gefährliche Hunderassen zu genügen hat.