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06.06.2012 - Kein Anspruch auf Genehmigung "Freie Schule Bremen e. V."

Datum der Entscheidung
06.06.2012
Aktenzeichen
2 A 267/10
Normen
BremPrivatschulG § 2
BremPrivatschulG § 5
BremPrivatschulG § 6
BremSchulG § 18 Abs 1
BremSchulG § 68
GG Art 7 Abs 4
GG Art 7 Abs 5
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
besonderes pädagogisches Interesse
Freie Schule Bremen
private Grundschule
Reformpädagogik
sechsjährige Grundschule
Zulassung einer privaten Grundschule
Leitsatz
1. Eine Genehmigung einer privaten sechsjährigen Grundschule kommt nicht in Betracht, wenn der Landesgesetzgeber ausnahmslos eine vierjährige Grundschule vorgesehen hat.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen ein besonderes pädagogisches Interesse für die Zulassung einer privaten Grundschule (hier: Freie Schule Bremen) angenommen werden kann.