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Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG
26.07.2022 - Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG
Datum der Entscheidung
26.07.2022
Aktenzeichen
2 B 149/22
Normen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2
AufenthG § 15a
AufenthG § 81
BGB § 242
SDÜ § 20 Abs 1
VwGO § 123
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Duldung
Fiktionsbescheinigung
unerlaubte Einreise
Verteilung
Verwirkung
Titel der Entscheidung
Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG (pdf, 134.3 KB)
Leitsatz
Vor der Verteilung nach § 15a AufenthG kann einem Ausländer, der der Verteilung unterliegt, keine Duldung erteilt werden.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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