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Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola
08.03.2004 - Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola
Datum der Entscheidung
08.03.2004
Aktenzeichen
1 A 419/03
Normen
BremLottWettG §§ 22 ff
StGB § 287 Abs 1
Rechtsgebiet
Lotterierecht
Schlagworte
Genehmigung
Tombola
Titel der Entscheidung
Keine Erlaubnispflicht für Vereinstombola (pdf, 22.1 KB)
Leitsatz
Für eine Tombola, die bei einem Vereinsfest veranstaltet wird, ist grundsätzlich keine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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