Leitsatz
1. Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats sowie zur Bedeutung der beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (wie Beschluss vom 31.5.2017 – 6 LP 37/16).
2. Bei einer an einen einzelnen Arbeitnehmer gerichteten Anordnung, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, handelt es sich um eine personelle Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn.