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31.05.2017 - Mitbestimmung des Personalrats bei Anordnung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen

Datum der Entscheidung
31.05.2017
Aktenzeichen
6 LP 54/15
Normen
BremLV Art 47 Abs 1
BremPersVG § 52 Abs 1 S 1
BremPersVG § 65 Abs 1
BremPersVG § 65 Abs 3
EFZG § 5 Abs 1
Rechtsgebiet
Personalvertretungsrecht der Länder
Schlagworte
Allzuständigkeit des Personalrats
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Beispielskataloge der Mitbestimmung
Leitsatz
1. Zur Reichweite der Allzuständigkeit des Personalrats sowie zur Bedeutung der beispielhaft aufgezählten Mitbestimmungstatbestände nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (wie Beschluss vom 31.5.2017 – 6 LP 37/16).

2. Bei einer an einen einzelnen Arbeitnehmer gerichteten Anordnung, ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, handelt es sich um eine personelle Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn.