Sie sind hier:

29.11.2005 - Mitgliedsbeiträge der Psychotherapeutenkammer Bremen; Bemessung nach den Einkünften der Kammerangehörigen

Datum der Entscheidung
29.11.2005
Aktenzeichen
1 A 148/04
Normen
BremHeilBerG § 22 Abs 1
BremHeilBerG § 8 Abs 1
GG Art 3 Abs 1
Satzung Psychotherapeutenkammer Bremen § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht
Schlagworte
Äquivalenzprinzip
Beitragssatzung
Gleichheitssatz
Kammer
Leitsatz
Die Mitgliedsbeiträge einer berufsständischen Kammer (hier: Psychotherapeutenkammer Bremen) dürfen nach den Einkünften der Kammerangehörigen aus ihrer beruflichen Tätigkeit bemessen werden.