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Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung
23.04.2010 - Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung
Datum der Entscheidung
23.04.2010
Aktenzeichen
1 B 44/10
Normen
AufenthG § 7 Abs 2 Satz 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Aufenthaltserlaubnis
Befristung
sofortige Vollziehung
Titel der Entscheidung
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; Anordnung der sofortigen Vollziehung (pdf, 76.2 KB)
Leitsatz
Für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis muss mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets ein besonderes Vollziehungsinteresse gegeben sein.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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