Leitsatz
1. Eine sog. "Grünschraffur" im Flächennutzungsplan, mit der "Bauflächen mit zu sichernden Grünfunktionen / besonderes Planungserfordernis bei Innenentwicklungsvorhaben" dargestellt sind, ist wirksam.
2. Ein Bebauungsplan muss die durch ihn hervorgerufenen Konflikte lösen. Die Gemeinde darf bei ihrer Abwägung aber berücksichtigen, dass ein Konflikt dadurch gelöst wird, dass sich ein Vorhabenträger bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Durchführungsvertrag zu bestimmten Maßnahmen verpflichtet hat (hier: Umsetzung eines Entwässerungskonzepts, das eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung vorsieht).