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Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO)
03.03.2021 - Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO)
Datum der Entscheidung
03.03.2021
Aktenzeichen
1 B 102/21
Normen
24. Coronaverordnung § 2a
IfSG § 28 Abs 1 Satz 1
IfSG § 28a Abs 1 Nr 3
VwGO § 47 Abs 6
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Corona-Pandemie
Covid-19
Kontaktbeschränkungen
Titel der Entscheidung
Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO) (pdf, 86.9 KB)
Leitsatz
Normenkontrolleintrag gegen Kontaktbeschränkungen im privaten Raum abgelehnt.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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