Leitsatz
Sind bei den Konzerten einer Musikband, zu deren Besuchern vor allem Personen aus der gewaltbereiten Hooliganszene sowie dem rechtsextremistischen Milieu zählen, wiederholt Straftaten begangen werden (Verharmlosung des Holocaust, Hitlergruß), kann das ein Konzertverbot rechtfertigen, wenn sich der Gefahr der Wiederholung solcher Straftaten nicht durch Auflagen begegnen lässt.