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26.11.2011 - OVG bestätigt Verbot des Konzerts der Band "Kategorie C - Hungrige Wölfe"

Datum der Entscheidung
26.11.2011
Aktenzeichen
1 B 309/11
Normen
BremPolG § 10 Abs 1
StGB § 130 Abs 3
StGB § 86a Abs 1
VersammlG § 15 Abs 1
Rechtsgebiet
Polizeirecht
Schlagworte
Konzertverbot
öffentliche Sicherheit
Rechtsextremismus
Leitsatz
Sind bei den Konzerten einer Musikband, zu deren Besuchern vor allem Personen aus der gewaltbereiten Hooliganszene sowie dem rechtsextremistischen Milieu zählen, wiederholt Straftaten begangen werden (Verharmlosung des Holocaust, Hitlergruß), kann das ein Konzertverbot rechtfertigen, wenn sich der Gefahr der Wiederholung solcher Straftaten nicht durch Auflagen begegnen lässt.