Leitsatz
Grundkenntnisse über Personalplanung, Personalentwicklung, Arbeitsorganisation, betriebliche Veränderungsprozesse und Führung können für die Personalratsarbeit erforderlich sein.
2. Ein (weiterbildendes) wissenschaftliches Hochschulstudium ist für Personalratsmitglieder in aller Regel keine erforderliche (Spezial-)Schulung.