Leitsatz
1. Zur Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme, wenn bis zum Zeitpunkt der Freilassung keine richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung ergangen ist.
2. Zur Vereinbarkeit eines polizeilichen Verhinderungsgewahrsams mit Art. 5 EMRK.