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29.06.2006 - Punktestand; Teilnahme an Aufbauseminar

Datum der Entscheidung
29.06.2006
Aktenzeichen
1 B 167/06
Normen
StVG § 29 Abs 4
StVG § 4 Abs 3
Rechtsgebiet
Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen
Schlagworte
Aufbauseminar
Maßgebliche Sach- und Rechtslage
Widerspruchsverfahren
Leitsatz
Eine auf § 4 Abs. 3 Nr. 2 StVG gestützte Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, ist nur rechtmäßig, wenn im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ein Punktestand zwischen 14 und 17 Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Reduzierungen des Punktestandes, die während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, berühren die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung.