Leitsatz
Wird ein Ausländer abgeschoben, bevor sein auf Aussetzung der Abschiebung gerichtetes einstweiliges Rechtsschutzverfahren abgeschlossen werden konnte, kann sich unter Umständen aus dem allgemeinen Folgenbeseitigungsanspruch ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben.