Datum der Entscheidung
24.07.2013
Normen
BauGB § 212a
BremLBO § 67 Abs 1
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung
aufschiebende Wirkung
Leitsatz
Zur Frage, ob der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage nach § 212a BauGB sich auch auf eine nachträglich ergangene bauordnungsrechtliche Abweichungsentscheidung erstreckt.