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28.12.2017 - Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung

Datum der Entscheidung
28.12.2017
Aktenzeichen
1 PA 241/16
Normen
RBStV § 4 Abs 1
RBStV § 4 Abs 6 S 1
Rechtsgebiet
Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung
Schlagworte
Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitragsbefreiung
Leitsatz
Ist ein Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht unanfechtbar abgelehnt, ist der Betroffene in dem sich anschließenden Beitragsfestsetzungsverfahren mit dem Einwand, die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Beitragspflicht lägen gleichwohl vor, ausgeschlossen.