Datum der Entscheidung
14.04.2020
Normen
BremVwVfG § 35 Abs 1
Corona-Verordnung § 9 Abs 2
Corona-Verordnung § 9 Abs 3
VwGO § 123 Abs 1
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
analoge Anwendung
Corona
Coronavirus
gemischtes Warenangebot
Schließung von Verkaufsstellen
verfassungskonforme Auslegung
vorläufige Feststellung
Leitsatz
Für Einzelhandelsgeschäfte mit gemischten Warensortiment besteht keine Ausnahme von dem Verbot des § 9 Abs. 2 Corona-Verordnung, Einzelhandelsgeschäfte für den Publikumsverkehr zu öffnen.