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Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung
30.07.2020 - Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung
Datum der Entscheidung
30.07.2020
Aktenzeichen
1 B 221/20
Normen
VwGO § 47 Abs 6
Zwölfte Coronaverordnung § 4 Nr. 1
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Coronaverordnung
Coronavirus
Covid-19
Schließung von Shisha-Bars
Shisha-Bar
Titel der Entscheidung
Schließung von Shisha-Bars nach der Zwölften Coronaverordnung (pdf, 86.7 KB)
Leitsatz
Coronabedingte Anordnung der Schließung von Shisha-Bars außer Vollzug gesetzt.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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