Leitsatz
1. Zum Aufnahmeverfahren in Schulen der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen (hier: Oberschule Am Barkhof)
2. Ein Antragsteller kann aus der zu Unrecht erfolgten Anerkennung eines Härtefalles keinen Aufnahmeanspruch herleiten, wenn sich dieser Verfahrensfehler auf seine Chancen, im Aufnahmeverfahren berücksichtigt zu werden, gar nicht ausgewirkt hat.