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15.04.2020 - Sicherstellung eines Hundes

Datum der Entscheidung
15.04.2020
Aktenzeichen
1 B 32/20
Normen
ERVV § 6 Abs 1 Nr 4
VwGO § 55 Abs 1
VwGO § 55a Abs 3
VwGO § 55a Abs 4 Nr 3
Rechtsgebiet
Tierschutz
Schlagworte
beBPo
Formwirksam
Prüfprotokoll
Sicherer Übermittlungsweg
Transfervermerk
Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis
Leitsatz
Ein elektronisches Dokument ist nicht über einen sicheren Übermittlungsweg i.S.d. § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO eingereicht, wenn der Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis nicht beigefügt ist.