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Sicherstellung eines Hundes
15.04.2020 - Sicherstellung eines Hundes
Datum der Entscheidung
15.04.2020
Aktenzeichen
1 B 32/20
Normen
ERVV § 6 Abs 1 Nr 4
VwGO § 55 Abs 1
VwGO § 55a Abs 3
VwGO § 55a Abs 4 Nr 3
Rechtsgebiet
Tierschutz
Schlagworte
beBPo
Formwirksam
Prüfprotokoll
Sicherer Übermittlungsweg
Transfervermerk
Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis
Titel der Entscheidung
Sicherstellung eines Hundes (pdf, 55.7 KB)
Leitsatz
Ein elektronisches Dokument ist nicht über einen sicheren Übermittlungsweg i.S.d. § 55a Abs. 4 Nr. 3 VwGO eingereicht, wenn der Vertrauenswürdige Herkunftsnachweis nicht beigefügt ist.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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