Leitsatz
1. Das in § 2 Abs. 2 Nr. 5 BremSpielhG geregelte Mindestabstandsgebot zu Schulen ist verfassungskonform.
2. Das wegen der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials hohe Gewicht der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes überwiegt gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der Erlaubnisanforderungen verschont zu bleiben.
3. Auch wenn virtuelle Automatenspiele Spielautomaten in einer Spielhalle nachempfunden sind, handelt es sich bei diesen dennoch um eine eigene Spielform.