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Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei muss ermöglicht werden
10.03.2010 - Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei muss ermöglicht werden
Datum der Entscheidung
10.03.2010
Aktenzeichen
1 B 60/10
Normen
AufenthG § 60a Abs 2
AufenthV § 13 Abs 1
AufenthV § 22 Abs 2
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Duldung
Notreiseausweis
Teilnahme an Klassenfahrt
Verwurzelung
Titel der Entscheidung
Teilnahme an Klassenfahrt in die Türkei muss ermöglicht werden (pdf, 61.2 KB)
Leitsatz
Zur Erteilung eines Notreiseausweises an einen im Bundesgebiet aufgewachsenen, seit seiner Geburt geduldeten Ausländer, um ihm die Teilnahme an einer Klassenfahrt zu ermöglichen.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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