Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Geschwisterkind im Aufnahmeverfahren für die weiterführende Schule bevorrechtigt aufgenommen werden darf.
Die gleichberechtigte Teilnahme aus anderen Bundesländern zuziehender Kinder am Aufnahmeverfahren verlangt, dass diese Kinder wie Schülerinnen und Schüler einer zugeordneten Grundschule behandelt werden, wenn sie in den Einzugsbezirk einer solchen Schule ziehen.