Leitsatz
1. Zum Einfluss einer vom Bauherrn vorgelegten unrichtigen erläuternden Skizze auf die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines Vorbescheids.
2. Zur Bestimmung der für die Rahmenbildung maßgeblichen näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB.
3. Zur Verletzung des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme durch die Beeinträchtigung der freien Sicht.
4. Zu den Voraussetzungen, unter denen das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Gebot der Rücksichtnahme durch die von einem Bauvorhaben ausgehende "erdrückende Wirkung" verletzt sein kann.