Leitsatz
1. Zum Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Neubauvorhaben in einem Einfamilienhausgebiet in offener Bauweise eine erdrückende Wirkung ausgehen kann sowie die durch das Vorhaben geschaffenen Einblicksmöglichkeiten unzumutbar sein können.