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Ungültigkeit der Allgemeinverfügung Corona (Untersagung der Nutzung von Umkleideräumen und Duschen in Fitnessstudios)
31.07.2020 - Ungültigkeit der Allgemeinverfügung Corona (Untersagung der Nutzung von Umkleideräumen und Duschen in Fitnessstudios)
Datum der Entscheidung
31.07.2020
Aktenzeichen
1 B 200/20
Normen
InfSchG § 28 Abs 1
VwGO § 47 Abs 6
Rechtsgebiet
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
Schlagworte
Covid-19
Fitnessstudio
Sauna
spezifisches Infektionsrisiko
Titel der Entscheidung
Ungültigkeit der Allgemeinverfügung Corona (Untersagung der Nutzung von Umkleideräumen und Duschen in Fitnessstudios) (pdf, 76.5 KB)
Leitsatz
Zum coronabedingten Öffnungsverbot von Saunen in Fitnesstudios.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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