Leitsatz
Zum Verhältnis zwischen der Informationstätigkeit eines Mitglieds der Landesregierung und dem Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf staatliche Zurückhaltung und Neutralität (hier: Anspruch eines Moscheevereins gegen den Senator für Inneres auf Unterlassung der Bezeichnung als "salafistisch" sowie auf Unterlassung weiterer Äußerungen verneint).