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04.01.2021 - Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung eines in Deutschland aufgewachsenen Ausländers

Datum der Entscheidung
04.01.2021
Aktenzeichen
2 B 300/20
Normen
AufenthG § 53
AufenthG § 71 Abs 1
BremAufenthZVO § 3
BremPolG § 130
BremPolG § 131
BtMG § 35
EMRK Art 8
VwGO § 80 Abs 2 Nr 4
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Anordnung der sofortigen Vollziehung
Ausweisung
Diebstahl
Doppelzuständigkeit
Entwurf
Fachaufsicht
Körperverletzung
Ladendiebstahl
räuberischer Diebstahl
Senator für Inneres
Verhältnismäßigkeit
Weisungsrecht
Wiederholungsgefahr
Leitsatz
1. Die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG hat für die ausweisungsrechtliche Gefahrenprognose kein hohes Gewicht, da eine Prüfung, ob sie mit öffentlichen Sicherheitsinteressen vereinbar ist, anders als bei der Strafrestaussetzung zur Bewährung nach § 36 BtMG und § 57 StGB nicht stattfindet.

2. Die Gefahr der Begehung von Ladendiebstählen - auch wenn der Täter dabei gelegentlich Personen, die ihn festhalten, schubst oder sich von ihnen losreißt - sowie von Drogenerwerb und -besitz zum Eigenkonsum rechtfertigt die Ausweisung eines als Kleinkind eingereisten Ausländers, der nahezu sein ganzes Leben rechtmäßig in Deutschland verbracht hat und seit über zwanzig Jahren eine Niederlassungserlaubnis besitzt, nicht.