Leitsatz
1. Zu der Frage, ob (nur) die Ausländerbehörde bei Erlass der Vorspracheverpflichtung oder (auch) die die Verteilung veranlassende Behörde zu prüfen hat, ob der Betroffene zu dem nach § 15a AufenthG zu verteilenden Personenkreis gehört.
2. Zu der Frage, ob die erst nach Veranlassung der Verteilung nachgewiesene deutsche Staatsangehörigkeit eines minderjährigen Kindes, mit dem die ausländische Mutter in Haushaltsgemeinschaft lebt, die Vollstreckung des Verteilungsbescheides bezüglich der Mutter hindern würde.
3. Zum (Nicht-)Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind einer verheirateten Ghanaerin aufgrund der Anerkennung der Vaterschaft nach deutschem Recht durch einen Deutschen.