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25.03.2022 - Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Mutterschutz als zwingender Grund bzw. Vollstreckungshindernis

Datum der Entscheidung
25.03.2022
Aktenzeichen
2 PA 91/21
Normen
AufenthG § 15a
MuSchG § 3
VwGO § 166
ZPO § 114
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Entbindung
Mutterschutz
Schwangerschaft
Umverteilung
unerlaubt eingereiste Ausländer
Verteilung
Vollstreckungshindernis
zwingender Grund
Leitsatz
Während des Mutterschutzes stehen einer Verteilung nach § 15a AufenthG regelmäßig zwingende Gründe entgegen bzw. es liegt ein Vollstreckungshindernis vor, wenn die Mutterschutzzeit noch mehrere Monate andauert.