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Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Vollstreckungshindernis wegen psychischer Erkrankung; Berücksichtigung von Attesten Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Aktenzeichen
2 B 320/23
Normen
AufenthG § 15a
AufenthG § 60a Abs 2c
VwGO § 108 Abs 1 S 1
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Attest
Psychologischer Psychotherapeut
unerlaubt eingereiste Ausländer
VerteilungVollstreckungshindernis, Zwangsmittelandrohung
Leitsatz
Das Gericht darf bei der Entscheidung, ob gesundheitliche Gründe der Verteilung eines unerlaubt eingereisten Ausländers (§ 15a AufenthG) oder deren Vollstreckung entgegenstehen, auch Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berücksichtigen.