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11.08.2017 - Visumfreie Einreise eines sog. Positivstaaters; kein rechtmäßiger Aufenthalt bei beabsichtigtem Daueraufenthalt

Datum der Entscheidung
11.08.2017
Aktenzeichen
1 B 132/17
Normen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2
AufenthG § 81 Abs 3
AufenthV § 39 Nr 3
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Schlagworte
Positivstaater
rechtmäßiger Aufenthalt
unerlaubte Einreise
visumfreie Einreise
Leitsatz
Die visumfreie Einreise eines sog. Positivstaaters nach Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 ist nur dann als erlaubt i.S.d.§ 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG anzusehen, wenn der beabsichtigte Aufenthaltszweck bei der Einreise auf einen Kurzaufenthalt im Sinne von Art. 1 Abs. 2 EG-VisaVO gerichtet ist