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08.05.2023 - Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; Altersfeststellung; Hinzuziehung einer Vertrauensperson; kein Beurteilungsspielraum des Jugendamts

Datum der Entscheidung
08.05.2023
Aktenzeichen
2 B 329/22
Normen
SGB VIII § 42a
SGB VIII § 42f
SGB VIII § 42f Abs 1 S 2
SGB X § 42 S 1
Rechtsgebiet
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Schlagworte
Altersfeststellung
Beurteilungsspielraum
qualifizierte Inaugenscheinnahme
unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vertrauensperson
vorläufige Inobhutnahme
Leitsatz
1. Im Rahmen der Darlegung, dass die nicht rechtzeitige Information des Betroffenen über sein Recht auf Hinzuziehung einer Vertrauensperson möglicherweise Einfluss auf das Ergebnis der qualifizierten Inaugenscheinnahme hatte, ist es nicht erforderlich, die Vertrauensperson zu benennen, die bei einem rechtzeitigen Hinweis hinzugezogen worden wäre.

2. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme kommt es für das Beschwerdegericht letztlich nicht auf die Überzeugungskraft der Erwägungen des Jugendamtes an, sondern auf die Überzeugungskraft der Erwägungen, aus denen das erstinstanzliche Gericht den Antragsteller für volljährig hielt.