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03.07.2013 - Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet

Datum der Entscheidung
03.07.2013
Aktenzeichen
1 B 62/13
Normen
BauG § 31 Abs 2
BauNVO § 6 Abs 2 Nr 5
BremLBO 2009 § 6 Abs 5
Rechtsgebiet
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Schlagworte
Mischgebiet
Weiterbildungs- und Beratungszentrum
Gebot der Rücksichtnahme
Belichtung
Besonnung
Leitsatz
1. Ein Weiterbildungs- und Beratungszentrum kann in einem Mischgebiet zulässig sein.

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die durch ein Neubauvorhaben verursachte Beeinträchtigung der Belichtung und Besonnung gegenüber dem Nachbarn bauplanungsrechtlich rücksichtslos sein kann.