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19.04.2024 - Widerruf und Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

Datum der Entscheidung
19.04.2024
Aktenzeichen
1 LA 277/23
Normen
Bundesprogramm Corona-Soforthilfe Bremen
GG Art 3 Abs 1
Rechtsgebiet
Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Schlagworte
Corona-Soforthilfe
Liquiditätsengpass
Leitsatz
Die Corona-Soforthilfe durfte ausschließlich zu dem aus dem Bewilligungsbescheid i.V.m. den anwendbaren Förderbestimmungen ersichtlichen Verwendungszweck ausgegeben werden. Entsprechende Mittelverwendungen waren auf Aufforderung nachzuweisen und bei Einzelfallprüfungen zu belegen.