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Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst
10.06.2024 - Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst
Datum der Entscheidung
10.06.2024
Aktenzeichen
2 B 118/24
Normen
BremPolAPV § 19 Abs 5
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Polizeivollzugsdienst
Prüfung
Prüfungswiederholung
Sportabnahme
Titel der Entscheidung
Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst (pdf, 148.4 KB)
Leitsatz
Im Studiengang "Polizeivollzugsdienst" an der Bremer Hochschule für Öffentliche Verwaltung können nicht bestandene Sportabnahmen nur einmal wiederholt werden.
Sicht auf das Gebäude Am Wall 198 ·
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