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Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst
10.06.2024 - Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst
Datum der Entscheidung
10.06.2024
Aktenzeichen
2 B 118/24
Normen
BremPolAPV § 19 Abs 5
Rechtsgebiet
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen
Schlagworte
Polizeivollzugsdienst
Prüfung
Prüfungswiederholung
Sportabnahme
Titel der Entscheidung
Wiederholung von Sportabnahmen im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst (pdf, 148.4 KB)
Leitsatz
Im Studiengang "Polizeivollzugsdienst" an der Bremer Hochschule für Öffentliche Verwaltung können nicht bestandene Sportabnahmen nur einmal wiederholt werden.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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