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15.08.2019 - Zulassung zum Bremer Weihnachtsmarkt 2017

Datum der Entscheidung
15.08.2019
Aktenzeichen
2 LA 296/18
Normen
BremVwVfG § 20
GewO § 70
GewO § 70 Abs 3
VwVfG § 20
Rechtsgebiet
Gewerbeordnung
Schlagworte
Jahrmarkt
Schaustellerverbände
Weihnachtsmarkt
Zulassung
Zulassungsrichtlinie
Leitsatz
1. Nicht alle Kriterien, die bei der Zulassung von Jahrmarktgeschäften eine Rolle spielen können, müssen vorab in einer Zulassungsrichtlinie detailliert festgelegt sein (hier: "veranstaltungstypisches Marktbild"). Ihre Konkretisierung kann auch durch eine willkürfreie, den Gleichheitsgrundsatz beachtende Verwaltungspraxis erfolgen.

2. Weicht ein Geschäft deutlich vom bisherigen, weitgehend homogenen Bild der Veranstaltung ab, spricht viel dafür, dass es nicht dem veranstaltungstypischen Bild entspricht.

3. Bei traditionsreichen Weihnachtsmärkten dürfen strenge Anforderungen an das "veranstaltungstypische Bild" gestellt werden.

4. Es verstößt nicht gegen § 20 VwVfG, wenn die Behörde den Schaustellerverbänden im Zulassungsverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gibt und diese Stellungnahme im Ablehnungsbescheid erwähnt.