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03.08.2016 - Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur

Datum der Entscheidung
03.08.2016
Aktenzeichen
2 LB 140/15
Normen
BremÖbVIG § 12 Abs 2
BremÖbVIG § 13 Abs 3
BremÖbVIG § 17 Abs 1
BremÖbVIG § 21 Abs 2
BremÖbVIG § 3 Abs 3 Nr 6
BremÖbVIG § 8 Nr 3
Rechtsgebiet
Recht der freien Berufe einschließlich Kammerrecht
Schlagworte
Berufspflichtverletzung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Unzuverlässigkeit
Vermessungsingenieur
Leitsatz
Widerruf der Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wegen Unzuverlässigkeit