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13.06.2012 - Zuweisung in ein sonderpädagogisches Förderzentrum

Datum der Entscheidung
13.06.2012
Aktenzeichen
1 B 109/12
Normen
BremSchulG § 35 Abs 3
BremSchulG § 70a Abs 1
BremSchulG § 70a Abs 2
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Sozialverhalten
Schulbetrieb
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein verhaltensauffälliger Schüler einen sonderpädagogischen Förderzentrum zugewiesen werden darf.