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Zuweisung in ein sonderpädagogisches Förderzentrum
13.06.2012 - Zuweisung in ein sonderpädagogisches Förderzentrum
Datum der Entscheidung
13.06.2012
Aktenzeichen
1 B 109/12
Normen
BremSchulG § 35 Abs 3
BremSchulG § 70a Abs 1
BremSchulG § 70a Abs 2
Rechtsgebiet
Schulrecht
Schlagworte
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Sozialverhalten
Schulbetrieb
Titel der Entscheidung
Zuweisung in ein sonderpädagogisches Förderzentrum (pdf, 50.4 KB)
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein verhaltensauffälliger Schüler einen sonderpädagogischen Förderzentrum zugewiesen werden darf.
Außenansicht ehemaliges Polizeihaus ·
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